Ratgeber
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG: Bauabzugsteuer richtig handhaben
Wer Nachunternehmer bezahlt, muss 15 % Bauabzugsteuer einbehalten, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt. Wer das vergisst, haftet selbst. Hier steht, wer betroffen ist, wie Sie eine Bescheinigung prüfen und was zu tun ist, wenn sie fehlt.
Was ist die Bauabzugsteuer?
Die Bauabzugsteuer steht in den §§ 48 bis 48d des Einkommensteuergesetzes. Der Staat will damit Steuern von Baufirmen sichern, die sonst schwer greifbar sind. Der Mechanismus ist einfach: Wer eine Bauleistung bezahlt, behält 15 % der Gegenleistung ein und überweist sie an das Finanzamt des Leistenden. Gegenleistung ist das Entgelt plus Umsatzsteuer. Der Abzug gilt für jede Zahlung, also auch für Abschläge.
Bauleistung ist weit gefasst. Gemeint sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Dazu gehören Rohbau und Abbruch, aber auch der Einbau von Fenstern, Heizungen oder Elektroinstallationen. Laut BMF zählt auch die Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude dazu.
Wer muss die Bauabzugsteuer einbehalten?
Abziehen muss der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Das betrifft mehr Betriebe, als viele denken:
- den Generalunternehmer, der Nachunternehmer für Estrich, Trockenbau oder Elektro beauftragt,
- den Handwerksbetrieb, der sein eigenes Lager umbauen lässt,
- Kleinunternehmer,
- Vermieter, auch wenn sie nur steuerfreie Mieten haben.
Es gibt eine Ausnahme für kleine Vermieter: Wer nicht mehr als zwei Wohnungen vermietet, muss für Bauleistungen an diesen Wohnungen nichts einbehalten. Privatleute, die ihr Einfamilienhaus bauen, sind gar nicht betroffen.
Bagatellgrenzen: 5.000 € und 15.000 €
Bei kleinen Aufträgen entfällt der Abzug, auch ohne Bescheinigung. Entscheidend ist die Summe aller Gegenleistungen an denselben Leistenden im laufenden Kalenderjahr, und zwar die voraussichtliche Summe.
| Leistungsempfänger | Grenze pro Leistendem und Kalenderjahr |
|---|---|
| Unternehmer allgemein, zum Beispiel Bau- und Handwerksbetriebe | 5.000 € einschließlich Umsatzsteuer |
| Vermieter, die ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG ausführen | 15.000 € einschließlich Umsatzsteuer |
Vorsicht bei Folgeaufträgen. Der Elektriker macht im März eine kleine Reparatur für 1.800 €, im Herbst kommt die Hallenbeleuchtung für 9.000 € dazu. Zusammengerechnet liegen Sie über der Grenze. Wer hier zu knapp schätzt, rutscht in die Haftung. Sobald absehbar ist, dass ein Nachunternehmer mehrmals für Sie arbeitet, verlangen Sie die Bescheinigung.
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG entfällt der Abzug. Der Nachunternehmer beantragt sie bei seinem Finanzamt. Das Finanzamt stellt sie aus, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Wer seine Steuererklärungen nicht abgibt oder Anzeigepflichten verletzt, bekommt in der Regel keine.
Auf der Bescheinigung stehen Name, Anschrift und Steuernummer des Leistenden, die Geltungsdauer, das ausstellende Finanzamt und eine Sicherheitsnummer. Es gibt zwei Arten:
- die allgemeine Bescheinigung für einen Zeitraum, laut BMF höchstens drei Jahre,
- die Bescheinigung für ein bestimmtes Bauvorhaben, die nur für diesen Auftrag gilt.
Bei neu gegründeten Betrieben ist die Geltungsdauer oft kürzer. Schauen Sie also immer auf das Datum, nicht auf das Gefühl, dass der Betrieb "die doch hat".
Freistellungsbescheinigung prüfen: so geht's
Eine Kopie im Ordner schützt Sie nicht allein. Bescheinigungen können gefälscht, abgelaufen oder vom Finanzamt widerrufen sein. Das Bundeszentralamt für Steuern hat dafür eine Online-Abfrage im EIBE-Portal. Sie geben Bundesland, Steuernummer und Sicherheitsnummer ein und sehen, ob die Bescheinigung gilt. Laut BZSt ist dafür eine Registrierung als Nutzer nötig.
- Bescheinigung vor Auftragsvergabe anfordern, nicht erst mit der ersten Rechnung.
- Name, Anschrift und Steuernummer mit dem Vertrag und der Rechnung abgleichen.
- Online beim BZSt prüfen und das Ergebnis mit Datum ablegen.
- Ablaufdatum notieren und vor jeder Zahlung kontrollieren.
Haftung und Vertrauensschutz
Behalten Sie nichts ein, obwohl Sie hätten müssen, haften Sie nach § 48a Abs. 3 EStG für den fehlenden Betrag. Das sind 15 % jeder Zahlung. Bei einem Rohbau-Nachunternehmer mit 200.000 € Auftragssumme kommt da schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen.
Die Haftung entfällt, wenn Ihnen im Zeitpunkt der Zahlung eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlag und Sie auf ihre Rechtmäßigkeit vertrauen durften. Kein Vertrauensschutz gibt es, wenn Sie wussten oder grob fahrlässig nicht wussten, dass die Bescheinigung falsch war. Wer online prüft und das Ergebnis dokumentiert, steht im Streitfall deutlich besser da.
Keine Bescheinigung: 15 % einbehalten und anmelden
Liegt keine gültige Bescheinigung vor und ist die Bagatellgrenze überschritten, läuft es so:
- Sie behalten bei jeder Zahlung 15 % ein und zahlen nur den Rest an den Nachunternehmer.
- Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats, in dem Sie gezahlt haben, melden Sie den Abzug elektronisch an. Zuständig ist das Finanzamt des Leistenden, nicht Ihr eigenes.
- Am selben Tag ist der Betrag fällig. Sie überweisen ihn an dieses Finanzamt.
- Sie rechnen mit dem Nachunternehmer ab. Der Beleg nennt Name und Anschrift des Leistenden, Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum und Zahlungstag, die Höhe des Abzugs und das Finanzamt, bei dem angemeldet wurde.
Ein Beispiel: Ein Abschlag über 20.000 € netto plus 19 % Umsatzsteuer ergibt 23.800 €. Davon behalten Sie 3.570 € ein. An den Nachunternehmer gehen 20.230 €. Das Geld ist für den Nachunternehmer nicht verloren. Sein Finanzamt rechnet es nach § 48c EStG auf seine Steuern an.
Rechnet der Nachunternehmer ohne Umsatzsteuer ab, weil Sie als Bauleister nach § 13b UStG die Steuer schulden, stimmen Sie die Bemessungsgrundlage mit Ihrem Steuerbüro ab.
Die E-Rechnung ändert an alldem nichts. Was ab 2027 bei Rechnungen gilt, steht im Ratgeber E-Rechnung Pflicht 2027.
Typische Fehler aus der Praxis
- Die Bescheinigung liegt vor, ist aber seit zwei Monaten abgelaufen. Niemand hat auf das Datum geschaut.
- Die projektbezogene Bescheinigung für Baustelle A wird für Baustelle B verwendet.
- Mehrere kleine Aufträge an denselben Betrieb werden nicht zusammengerechnet.
- Der Abzug wird einbehalten, aber zu spät oder beim falschen Finanzamt angemeldet.
- Die Prüfung beim BZSt wird gemacht, aber nicht dokumentiert.
- Der Vermieter einer kleinen Gewerbeimmobilie hält sich für privat und behält nichts ein.
Checkliste für Generalunternehmer mit Nachunternehmern
- Liste aller Nachunternehmer mit Steuernummer, Art der Bescheinigung und Ablaufdatum anlegen.
- Bescheinigung als Bedingung in jeden Nachunternehmervertrag schreiben.
- Jede neue Bescheinigung online beim BZSt prüfen, Ergebnis mit Datum ablegen.
- Vor jeder Zahlung, auch vor Abschlägen, die Gültigkeit kontrollieren.
- Rechtzeitig vor Ablauf eine neue Bescheinigung anfordern.
- Fehlt sie: 15 % einbehalten, bis zum 10. des Folgemonats anmelden und zahlen, Abrechnungsbeleg schicken.
- Jahressummen je Nachunternehmer im Blick behalten, wenn Sie sich auf die Bagatellgrenze stützen.
Tipp aus der Praxis Legen Sie die Prüfung in eine Hand. Eine Person im Büro ist für alle Bescheinigungen zuständig und prüft jeden Freitag, welche in den nächsten vier Wochen ablaufen. Das kostet zehn Minuten und erspart den Anruf vom Finanzamt.
So hilft die Baustellen-Zentrale
In der Baustellen-Zentrale kommen Eingangsrechnungen als Foto oder PDF rein. Lieferant, Betrag und Positionen werden erkannt und der Baustelle zugeordnet. Fehlt einem Nachunternehmer die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, rechnet die Zentrale 15 % Einbehalt. 30 Tage vor Ablauf einer Bescheinigung kommt eine Warnung. Zahlläufe über 5.000 € brauchen immer zwei Leute. Mehr auf der Seite Eingangsrechnungen und Belege. Wie das Steuerbüro mitliest, steht unter DATEV und Steuerbüro. Die Online-Prüfung beim BZSt und die Anmeldung beim Finanzamt machen Sie oder Ihr Steuerbüro weiter selbst.
Häufige Fragen
Wie lange ist eine Freistellungsbescheinigung gültig?
Das steht auf der Bescheinigung. Eine allgemeine Bescheinigung gilt laut BMF höchstens drei Jahre. Eine Bescheinigung für ein bestimmtes Bauvorhaben gilt nur für diesen Auftrag.
Wie prüfe ich eine Freistellungsbescheinigung?
Online beim Bundeszentralamt für Steuern im EIBE-Portal. Sie brauchen Bundesland, Steuernummer und Sicherheitsnummer von der Bescheinigung. Legen Sie das Ergebnis mit Datum ab.
Muss ich als Privatperson Bauabzugsteuer einbehalten?
Nein. Die Pflicht trifft nur Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Auch Vermieter mit höchstens zwei Wohnungen müssen für Bauleistungen an diesen Wohnungen nichts einbehalten.
Bis wann muss die Bauabzugsteuer angemeldet werden?
Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats, in dem Sie gezahlt haben. Die Anmeldung geht elektronisch an das Finanzamt des Nachunternehmers. Der Betrag ist am selben Tag fällig.
Was passiert, wenn die Bescheinigung während der Baustelle abläuft?
Ab dann müssen Sie von jeder weiteren Zahlung 15 % einbehalten, bis eine neue gültige Bescheinigung vorliegt. Maßgeblich ist der Tag der Zahlung.
Quellen
- § 48 EStG, Steuerabzug (gesetze-im-internet.de)
- § 48a EStG, Verfahren und Haftung (gesetze-im-internet.de)
- § 48b EStG, Freistellungsbescheinigung (gesetze-im-internet.de)
- § 48c EStG, Anrechnung (gesetze-im-internet.de)
- Bundeszentralamt für Steuern: Steuerabzug bei Bauleistungen
- IHK Darmstadt: Neues Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Januar 2026)
- EY: Überarbeitetes BMF-Anwendungsschreiben zur Bauabzugsteuer vom 19. Juli 2022
- Handwerksblatt: Freistellungsbescheinigung und Bauabzugsteuer, vergessen gilt nicht
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: 7. Oktober 2026.