Falsche Rechnungen bleiben hängen.
Kommt eine Rechnung mit einer anderen IBAN als sonst, sperrt die Zentrale den Beleg. Frei wird er erst, wenn Sie beim Lieferanten angerufen haben und eine zweite Person zustimmt. Zahlläufe über 5.000 € brauchen immer zwei Leute. Fehlt einem Nachunternehmer die Freistellungsbescheinigung nach § 48b, rechnet die Zentrale 15 % Einbehalt und warnt 30 Tage vor dem Ablauf.














